1. Autorisierte Zusammenarbeit: Erhalten Sie das Recht, das IP zu verwenden. Auf diese Weise können Markeninhaber Produkte herstellen und verkaufen, die mit dem Animations-IP zusammenhängen.
2Gemeinsame Werbung: Spielzeugmarken können gemeinsam mit den Urheberrechtsinhabern bekannter Animations-IPs Werbung für die Produkte beider Parteien leisten.
3. Produktanpassung: Spielzeugmarken können Spielzeugprodukte, die mit bekannten Animations-IPs zusammenhängen, anhand ihrer Eigenschaften und Stile anpassen.Sie können eindeutigere und attraktivere Produkte herstellen, um den individuellen Bedürfnissen der Verbraucher gerecht zu werden..
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